Arbeitsrecht Stuttgart

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, Michael Henn

 

 

 

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber – was tun?

von Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart

Eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses trifft den Arbeitnehmer meist überraschend und führt oftmals zu falschen Reaktionen.

Die wichtigsten Empfehlungen sind daher:

·                Ruhe bewahren, keine unbedachten Äußerungen

·                Nichts unterschreiben, unterschreiben Sie weder einen Aufhebungsvertrag, noch einen Abwicklungsvertrag, noch ein Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage oder sonstige Schriftstücke. In solchen Überrumpelungssituationen nach der Übergabe einer fristlosen Kündigung leisten Arbeitnehmer oftmals unbedachte Unterschriften und verzichten damit auf wichtige Rechte.

·                Diskutieren Sie die Kündigungsgründe auch nicht mit Ihrem Arbeitgeber, sondern nehmen Sie die Kündigung zur Kenntnis, ohne sich zur Sache zu äußern.

Nach Erhalt der fristlosen Kündigung sind dann zwei Schritte wichtig:

 ·                Melden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit, spätestens innerhalb von drei Tagen, arbeitslos. Bei einer späteren Meldung müssen Sie mit finanziellen Nachteilen rechnen. Äußern Sie sich zu diesem Zeitpunkt bei der Agentur für Arbeit noch nicht zu den Kündigungsgründen.

·                Lassen Sie sich schnellstmöglich anwaltlich beraten. Auch hier ist Eile notwendig. Denn eine Kündigung muss durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Wenn die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei Gericht eingeht, ist die Kündigung in den meisten Fällen endgültig wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden.

Sie sollten daher schnell einen Besprechungstermin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren und dabei darauf hinweisen, wann Sie die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten haben. Wenn Ihnen dann kein zeitnaher Termin angeboten wird, sollten Sie einen anderen Anwalt kontaktieren. Ein gerichtliches Vorgehen gegen eine fristlose Kündigung lohnt sich meistens, da die Hürden für eine fristlose Kündigung hoch sind und es meistens zumindest möglich ist, die Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umzuwandeln.

Durch die Einschaltung eines Anwaltes entstehen natürlich Kosten. Hier besteht beim Arbeitsgericht die Besonderheit, dass in erstinstanzlichen Verfahren keine Kostenerstattung erfolgt, das heißt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muss jede Partei ihren Anwalt selbst bezahlen. Soweit Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, besteht bei wirtschaftlich schlechten Verhältnissen auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Im Übrigen empfiehlt es sich für die meisten Arbeitnehmer, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Denn die fehlende Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz führt dazu, dass der Arbeitnehmer auch dann Kosten tragen muss, wenn er im gerichtlichen Verfahren vollständig gewinnt und das ist natürlich ärgerlich. Zu spät ist es jedoch, eine Rechtschutzversicherung erst dann abzuschließen, wenn die Probleme bereits eingetreten sind. Denn die meisten Versicherungsbedingungen enthalten eine Karenzzeit von drei oder sechs Monaten nach Vertragsabschluss, das bedeutet, dass die Versicherung nicht für Schadensfälle eintritt, die innerhalb dieses Zeitraumes nach Vertragsschluss eintreten.

 

Arbeitsrecht in Stuttgart

In der Kanzlei Dr. Gaupp & Coll. in Stuttgart hat sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn seit vielen Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Das Arbeitsrecht enthält die entscheidenden Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart hat sich Michael Henn deshalb auch auf diesen Bereich spezialisiert. Voraussetzung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist,

  • dass der Rechtsanwalt einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Kurs im Arbeitsrecht (und insbesondere auch im Kündigungsschutzrecht) absolviert,
  • die dort erworbenen besonderen Kenntnisse im Arbeitsrecht durch mehrere bestandene Klausuren im Arbeitsrecht nachweist und
  • nachweist, dass er in den letzten 3 Jahren vor Antragsstellung mindestens 100 Fälle im Arbeitsrecht (und Kündigungsschutzrecht) bearbeitet hat.

Durch diese hohen Anforderungen ist sichergestellt, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht über sehr gute praktische und theoretische Kenntnisse im Arbeitsrecht verfügt. Zusätzlich muss sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht 15 Stunden im Jahr fortbilden.

Problematisch ist hierbei im Arbeitsrecht, dass es kein allgemeines Arbeitsgesetzbuch gibt, sondern dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Vielzahl von Gesetzen verstreut sind. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsrecht nicht durch einen Blick in ein einziges Gesetz feststellen können, sondern dass eine Vielzahl von Gesetzen zu berücksichtigen ist. Regelungen, die materiell zum Arbeitsrecht gehören, befinden sich beispielsweise in nachfolgenden Gesetzen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • Altersteilzeitgesetz (AltersteilzeitG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeltfortzahlungsG)
  • Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
  • Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG)
  • Berufsbildungsgesetz (BbiG)
  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
  • Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter am Arbeitsplatz (MuSchV)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit
  • (Bundeserziehungsgeldgesetz BerzGG)
  • Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSchG) (Auszug)
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung – KindArbSchV)
  • Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
  • Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz – AentG)
  • Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)

Schwerpunkte der Beratung im Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Michael Henn in Stuttgart sind hierbei die Bereiche Arbeitsvertragsgestaltung, Kündigungsschutzrecht, Kündigungsschutzklage, Durchsetzung von Ansprüchen auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Prüfung von Arbeitszeugnissen und Durchsetzung von Zeugnisansprüchen. Auch die Beratung im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen im Arbeitsrecht gehört zu den Tätigkeitsgebieten von Rechtsanwalt Michael Henn in Stuttgart. Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart Michael Henn, berät und vertritt hier sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Als Rechtsanwalt ist Michael Henn jedoch nicht nur in Stuttgart tätig, sondern er betreut seine Mandanten in seinen Arbeitsbereichen Arbeitsrecht, Pflichtteilsrecht, Erbrecht, Kündigungsschutzrecht und Vorsorgevollmacht selbstverständlich auch außerhalb von Stuttgart und ist deshalb bundesweit tätig.

Unsere Kanzlei in Stuttgart hat sich weiterhin auf die Gebiete Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht, Handelsvertreterrecht und GmbH-Recht spezialisiert.