Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung
Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung (nur Berufsträger)
Wenn Sie diese Seite aufrufen, haben Sie vielleicht ein Problem, bei dem Ihnen Rechtsanwalt Rilling in Stuttgart helfen kann. Sie überlegen, ob Sie bei der Beratung eines Mandanten einen Fehler gemacht haben, der zu einem Schaden geführt hat.
Dazu fünf goldene Regeln:
1. Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung.
2. Haben Sie keine Angst wegen der Höhe des Selbstbehalts.
3. Verhandeln Sie nicht selbst mit dem Mandanten.
4. Prüfen Sie Ihre Deckungssumme.
5. Rufen Sie mich an!
Was war es bei Ihnen, das Sie veranlasst hat, im Internet zu recherchieren? Der aufgeregte Anruf eines Mandanten wegen eines Steuerbescheids? Der Artikel in einer Fachzeitschrift? Der freundliche Anruf eines Kollegen, der ein früher von Ihnen geführtes Mandat übernommen hat? Oder die Empfehlung Ihres Haftpflichtversicherers, einen bestimmten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen?
Haftungsfälle sind zahlreich, denn das Steuerrecht ist komplex und hinterher ist man sowieso immer schlauer. Die Rechtsprechung ist mit einer Pflichtverletzung schnell bei der Hand, so dass es umso wichtiger ist, nicht noch weitere Fehler zu begehen.
Daher: Hat sich der Vorwurf gegen Sie konkretisiert, wurden Sie zu einer Stellungnahme aufgefordert, wurde gar schon eine Summe verlangt oder Klage erhoben, dann wenden Sie sich umgehend an Ihre Berufshaftpflichtversicherung. Dazu sind Sie verpflichtet, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht riskieren wollten. Dort sitzen erfahrene Sachbearbeiter, die wissen, worauf es ankommt und die Sie unterstützen werden. Haben Sie dennoch Bedenken, Ihre Haftpflichtversicherung direkt anzusprechen, wenn Sie sich bitte an Rechtsanwalt Rilling in Stuttgart. Rechtsanwalt Rilling hilft Ihnen, bei der Einschätzung des Risikos und der Vornahme der notwendigen Schritte.
Der Selbstbehalt ist – sollte es überhaupt zu einer Schadensersatzzahlung kommen – normalerweise nicht das entscheidende Thema. Oft tragen Sie bis zu einer Schadenssumme von 5.000 €uro nur 10 Prozent des Schadens, darüber hinaus nur 2,5 % und oft ist der Selbstbehalt dann auch noch gedeckelt, sodass Sie sich eher im drei- als im vierstelligen Bereich bewegen werden.
Wichtiger ist für Sie eine ausreichende Deckungssumme. Mit den Mindestdeckungen von 250.000 €uro sind Sie oft nicht ausreichend geschützt. Nachträglich lässt sich das zwar nicht kitten – denken Sie für die Zukunft aber trotzdem darüber nach.
Eine gute Versicherung ist vielleicht etwas teurer, wird Sie nach einem Haftungsfall dafür aber nicht gleich höher stufen oder Ihnen gar den Vertrag kündigen – auch das sollte bedacht werden.
Wenn bereits eine Klage gegen Sie erhoben wurde, laufen Fristen. Die Zeit drängt. Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung sofort, schicken Sie eine Kopie der Klage und der Anlagen mit und erläutern Sie den Fall kurz aus Ihrer Sicht. Die Versicherung wird sich dann bei Ihnen melden.
Verhandeln Sie in diesem Stadium nicht selbst mit Ihrem (ehemaligen) Mandanten. Verweisen Sie auf die Versicherung.
Alexander Rilling
Über 24 Jahre in Stuttgart, in Baden-Württemberg und bundesweit erfolgreich bei der Abwehr von Haftungsansprüchen.
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